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Das Gebrauchshundewesen wird in das Bundesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommen. Beschlossen wurde das während der Kulturministerkonferenz in Berlin Ende März 2025.
„Das Gebrauchshundewesen umfasst die gezielte Ausbildung von Hunden für verschiedene tierschutzgerechte Aufgaben zur Unterstützung des Menschen. Dazu gehören unter anderem Such- und Rettungseinsätze, Assistenz für Menschen mit Behinderungen sowie der Schutz und die Bewachung von Eigentum“, ist auf zu lesen. Bei der UNESCO handelt es sich um die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Aktuell sind 194 Staaten Mitglied in der UNESCO.
Was ist „kulturelles Erbe“?
Mit „kulturellem Erbe“ bezieht sich die Organisation auf „alle bedeutenden Güter und Ausdrucksformen, die die Identität und Geschichte von Gemeinschaften sowie der gesamten Menschheit prägen“. Dazu können z. B. Tänze, Dialekte, Handwerkstechniken, Feste und mehr gehören. Hier gibt’s die ganze Liste Immateriellen deutschen Kulturerbes.
Wird etwas zu kulturellem Erbe erklärt, ist das vor allem öffentlichkeitswirksam: Die Tradition, das Fest oder was auch immer den Titel erhalten hat, bekommt also Aufmerksamkeit.
Gebrauchshundewesen in guter Gesellschaft
Aktuell sind insgesamt 168 Einträge im bundesweiten Verzeichnis zu finden. Gemeinsam mit dem Gebrauchshundewesen wurden 17 weitere „lebendige Traditionen“ aufgenommen. Über die Aufnahme entscheidet die Kulturministerkonferenz der Länder auf Basis einer Vorschlagsliste. Geprüft, bewertet und empfohlen werden die Anwärter durch das unabhängige Fachkomitee für das Immaterielle Kulturerbe. Es ist bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedelt.
Einige Bundesländer führen zudem eigene Landesverzeichnisse. So gehört beispielsweise in Sachsen-Anhalt das Gebrauchshundewesen schon seit 2024 zum Immateriellen Kulturerbe.
Unterschied Welterbe und Kulturerbe
„Kulturerbe“ bezieht sich auf lebendige kulturelle Ausdrucksformen. Es ist an Menschen gebunden und daran, dass sie es von Generation zu Generation weitergeben. Um „Welterbe“ handelt es sich hingegen bei Baudenkmälern, Stadtensembles und Kultur- sowie Naturlandschaften. Um als Welterbe anerkannt werden zu können, muss eine Stätte einzigartig und von außergewöhnlichem universellen Wert sein.