Was ist im März 2021 in Sachen Hunde Spannendes passiert? Hier kommen einige Hunde-Nachrichten aus der ganzen Welt: So schützen wir jetzt Wildtiere +++ 101 beschlagnahmte Welpen brauchen Hilfe +++ Gegen Tollwut: Impfen für Afrika +++ Blindheit: Neues Gen entdeckt +++ 20.000 Euro Schadensersatz nach Unfall
Brut- und Setzzeit startet
Vielerorts beginnt am 1. April die Brut- und Setzzeit, teilweise fängt sie schon früher an. Sie dauert meist bis zum 15. Juli. In diesem Zeitraum bekommen viele wildlebende Tiere ihren Nachwuchs und ziehen ihn auf. Damit sie dabei nicht gestört werden, gilt während der Brut- und Setzzeit oft eine Anleinpflicht für Hunde im Feld-, Flur- sowie Waldbereich. Je nach Bundesland können sich die Vorgaben und der Zeitraum, während dessen die Leinenpflicht gilt, unterscheiden.
Hasenkinder nicht voreilig mitnehmen
Ab und an wirst du jetzt vielleicht auch Hasenkinder sehen und dich fragen, ob sie Hilfe brauchen, so ganz allein in der Natur. „Der überwiegende Teil aufgefundener Junghasen benötigt keine menschliche Hilfe“, erläutert HTV-Pressesprecher und Diplom-Biologe Sven Fraaß. Die Kleinen sind einen großen Teil des Tages allein, weil ihre Mutter nur morgens und abends zum Säugen kommt.
Selbst wenn jemand einen jungen Hasen in guter Absicht voreilig mitgenommen hat, ist es oft noch nicht zu spät.
„Hasen können sogar noch am Folgetag an den Fundort zurückgebracht werden, ohne dass die jeweilige Mutter sie aufgegeben hätte“, erläutert Sven Fraaß. Da es sich bei Hasen um Kulturflüchter handelt, sollte aber möglichst verhindert werden, die Jungtiere mit bloßen Händen anzufassen, da die Mütter nervös auf den menschlichen Geruch reagieren.
Übrigens: Wenn du gerne Wildtiere fotografierst – natürlich mit entsprechendem Abstand und Rücksichtnahme 🙂 – und dir dabei ein besonders witziger Schnappschuss gelungen ist, schau doch mal hier: Noch bis zum 30. Juni können für die Comedy Wildlife Photography Awards Fotos eingereicht werden. Es gibt viele Preise zu gewinnen und außerdem wird das Gunung Palung Orang-utan Conservation Program unterstützt.
101 Welpen brauchen Hilfe
Die Polizei hat in Nürnberg Mitte März in Nürnberg 101 (!) Welpen beschlagnahmt. Darunter waren die unterschiedlichsten Rassen, von Bernhardiner bis Dackel. Die Kleinen befanden sich in schlechtem Zustand. Sie mussten ohne Wasser und Futter im Transporter sitzen. Der war unterwegs von Ungarn nach Belgien. Die Welpen hatten starken Durchfall und waren dehydriert.
Die Beamten brachten die Hunde ins Tierheim Nürnberg. Dort werden sie momentan versorgt und sind in Tollwut-Quarantäne. Eigentlich dürfen Hunde erst ab einem Alter von 15 Wochen und gültiger Tollwutimpfung einreisen.
Um so viele Hundchen versorgen zu können, bittet das Tierheim um Unterstützung.
Die Spendenhotline: 0900 111 0 116 (5€ pro Anruf für das Tierheim, nur aus dem deutschen Festnetz)
Charity-SMS: Kennwort „TIERHEIM“ an die 81190 (5€ pro SMS für das Tierheim)
Per Überweisung: IBAN DE 98 7605 0101 0005 8976 16; BIC SSKN DE77 XXX
Stichwort „Welpen“ oder auch paypal: info@tierheim-nuernberg.de
Das Tierheim freut sich auch über Sachspenden. Es hat einen Wunschzettel auf Amazon, auf dem ihr direkt das findet, was dringend benötigt wird.
Impfaktion gegen Tollwut
Was ist das tödlichste Säugetier der Welt? Leider lautet die Antwort: der Hund. Denn jedes Jahr sterben zehntausende Menschen an Tollwut, die am häufigsten infizierte Hunde durch Bisse übertragen. Noch dazu kostet das Virus die Hunde selbst das Leben. Mit dem Ziel, die Tollwut in Ostafrika bis zum Jahr 2030 auszurotten, führt die Organisation Tierärzte ohne Grenzen wieder die deutschlandweite Aktion „Impfen für Afrika“ durch.
Dabei spenden Tierarztpraxen einen Teil ihrer Impfeinnahmen. Die Spenden werden dazu genutzt, in den Projektländern Hunde und Katzen gegen Tollwut zu impfen und über die Erkrankung aufzuklären. Die Aktion läuft vom 3. bis zum 7. Mai sowie vom 27. September bis zum 1. Oktober. Merk dir den Aktionszeitraum doch schon mal vor! Auch weitere Spenden sind willkommen:
Tierärzte ohne Grenzen e. V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE58 2512 0510 0007 4842 05
BIC: BFSWDE33HAN
Blindheit: Neues Gen entdeckt
Forscher an der Universität Helsinki haben bei Hunden eine weitere Gen-Mutation entdeckt, die zu Netzhautdystrophie führt – einem häufigen Grund für Blindheit bei Hunden und Menschen. Die Forscher untersuchten Daten von mehr als 1.000 Lappländischen Rentierhunden (Lapinporokoira) und Finnischen Lapphunden (Suomenlapinkoira). Bei beiden Rassen waren bereits mehrere Gene beschrieben worden, die mit der Erkrankung in Zusammenhang stehen. Sie konnten aber nicht in allen Fällen als Ursache festgestellt werden.
Die neu entdeckte Mutation betrifft das Gen IFT122. Ein Hund muss den Defekt von beiden Elterntieren vererbt bekommen, um zu erkranken. Dank eines neu entwickelten Gentests lassen sich nun ungünstige Verpaarungen vermeiden. Die Erkenntnisse zum Defekt am Gen IFT122 sind laut Tierärztin und Studienautorin Maria Kaukonen unter anderem deshalb wichtig, da Gentests nun zwischen Netzhautdystrophien, die mit verschiedenen Genen assoziiert sind, unterscheiden können.
Gentherapien für die Erkrankungen können nur entwickelt werden, wenn die Ursachen genau bekannt sind. „In der Hundeforschung ist man dabei, noch viele weitere Funde in den Genen mit Augenkrankheiten in Zusammenhang zu bringen“, sagte Professor Hannes Lohi. „Wir stehen gerade erst am Anfang. Unter anderem untersuchen wir derzeit die genetischen Hintergründe des Glaukoms sowie der Hornhaut- und Netzhautdystrophie bei rund 30 Rassen. Die ersten Ergebnisse sind vielversprechend.“
20.000 Euro Schadensersatz nach Unfall
Ein Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung müssen einem Hundehalter rund 20.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Urteil, das die 20. Zivilkammer des Landgerichts München I im September 2020 getroffen hatte, ist nun rechtskräftig. Zum Hintergrund: Der Mann hatte im November 2017 einen damals knapp vier Monate jungen Rhodesian Ridgeback angefahren, als dieser auf dem Privatgelände eines Gewerbeparks, dass er künftig bewachen sollte, angeleint spazieren geführt wurde.
Der Beklagte war mit 20 km/h unterwegs – erlaubt waren 10 km/h – und erfasste den Hund an der linken Vorderpfote. Die Einzelrichterin vernahm Zeugen zum Unfallhergang und hörte einen Gutachter zur Unfallbedingtheit der Verletzungen und zur Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungskosten an. Das Gericht entschied, dass Physiotherapie für den Hund, der sich zum Unfallzeitpunkt im Wachstum befand, medizinisch notwendig war. Ein Mitverschulden des Hundehalters, bzw. dessen Angestellten, der den Hund ausgeführt hatte, schloss es aus. Die Beklagten haften auch für zukünftige Verletzungsfolgen, da diese sich laut des Gutachtens nicht ausschließen lassen könnten.
Quelle: www.justiz.bayern.de, Az. 20 O 5615/18