In den unterschiedlichsten Situationen kann es passieren, dass ein Hund seine:n Halter:in, eine andere Person oder auch einen Artgenossen beißt. Vielleicht hat er sich erschreckt, bedrängt gefühlt oder hat schlechte Erfahrungen gemacht.

Häufig entstehen durch Hundebisse nur oberflächliche Verletzungen. Tiefe Bisswunden sind die Ausnahme – Hunde können variieren, wie stark sie zubeißen. Dennoch sollte der Gebissene einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, denn an den Zähnen und im Speichel befinden sich eine Vielzahl an Erregern. Sie können im schlimmsten Fall eine lebensbedrohliche Erkrankung, wie beispielsweise Tetanus (Wundstarrkrampf), auslösen. Auch wichtig zu wissen: Durch einen Biss können im Gewebe quasi Taschen entstehen, in denen sich Erreger vermehren. Von außen ist das nicht unbedingt zu sehen. Auch wenn der gebissene Hund oder Mensch quasi unversehrt aussieht, sollte er untersucht werden.

In der Arztpraxis wird die Wunde professionell gereinigt und versorgt. Weiterhin entscheidet das ärztliche Fachpersonal darüber, ob die Gabe eines Antibiotikums angezeigt ist und überprüft den Impfstatus.

Hundebisse: Wer haftet?

Personen, die von einem Hund gebissen wurden, der ihnen nicht gehört, steht Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz zu. Die Höhe der zu leistenden Beträge wird die rechtsprechende Person an der Schwere der körperlichen Beeinträchtigungen, den materiellen Schäden und an den Umständen, die zum Biss geführt haben, festmachen. Ein anwaltlicher Beistand bei Hundebissen ist demnach anzuraten.

Das deutsche Recht sieht nämlich die sogenannte Tierhalterhaftung vor. Das bedeutet, dass Personen, die Tiere halten, vollumfänglich für die Schäden, welche diese verursachen, verantwortlich sind. Dabei ist es unerheblich, ob ein Mensch oder ein Tier zu Schaden kommt. Selbst, wenn das Opfer eine Mitschuld trägt, greift die sogenannte Gefährdungshaftung.

Tierversicherungen: Abwägung und Nutzen

Hundehalter:innen können sich für den Schadens- und/oder Krankheitsfall absichern. Sinnvoll sind eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (je nach Bundesland kann diese sogar verpflichtend sein) sowie eine Hunde-Krankenversicherung.

Die spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter.innen übernimmt im Bedarfsfall das gerichtlich festgelegte Schmerzensgeld und den Schadenersatz. Studiere die Geschäfts- und Versicherungsbedingungen ausführlich und informieren dich über den Fall der außergerichtlichen Einigung. Häufig stellt er eine Ausnahme dar. Das bedeutet die Versicherung wird von ihrer Leistungspflicht entbunden.

Eine Hunde-Krankenversicherung leistet dann, wenn ein Tier erkrankt ist, operiert werden muss und/oder eine individuelle Nachbehandlung erforderlich ist. Auch hier gibt es unterschiedliche Angebote.

Arzneimittel für Hunde: Wer bezahlt?

Trägt nicht ein Mensch, sondern ein anderer Hund Bissverletzungen davon, ist das ebenfalls ein Fall für die Hunde-Haftpflichtversicherung. Da diese Verletzung nach deutschem Recht aber eine Sachbeschädigung darstellt, kann für das geschädigte Tier kein Schmerzensgeld eingeklagt werden.

In diesem Fall übernimmt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Tierarzt und für die speziellen Arzneimittel. Der Halter oder die Halterin muss zwar die Ausgaben so gering wie möglich halten, ist aber trotzdem berechtigt, einen eventuellen Verdienstausfall, der durch Tierarztbesuche entsteht, einzuklagen.

Es kann vorkommen, dass der Besitzer oder die Besitzerin des schädigenden Hundes sich nicht ermitteln lässt. In diesem Fall springt in der Regel die Hunde-Krankenversicherung ein und übernimmt die Behandlungskosten.

Fazit

Bei Hundebissen steht eine schnelle ärztliche Versorgung an erster Stelle. Wenn du Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld einfordern möchtest oder dein Hund einen Schaden verursacht hat, ergibt es Sinn, anwaltlichen Rat einzuholen.